Wer gilt eigentlich als Anlieger? Gesetzlich ist das nicht definiert, doch nach der gängigen Rechtsprechung heißt es: Anleger ist, wer in einer an der Straße liegendes Grundstück wohnt oder dort etwas zu erledigen hat. Im Klartext: Auch wenn Sie nur in der vom Verkehrsschild betroffenen Zone jemanden besuchen wollen, dürfen Sie sich als Anlieger „fühlen“. Wichtig ist, dass ein glaubwürdiges Anliegen im Falle einer Kontrolle vorgebracht werden kann. Ansonsten drohen Verwarnungsgelder ab 50 Euro. Für Radfahrer sind es 25 Euro.